Assoziiertes Unternehmen

Ein Unternehmen ist für ein anderes Unternehmen (Investor) ein assoziiertes Unternehmen, wenn der Investor auf das assoziierte Unternehmen einen maßgeblichen jedoch keinen beherrschenden Einfluss ausübt. Der Begriff des assoziierten Unternehmens wird in der Rechnungslegung, insbesondere in der Konzernrechnungslegung verwendet. Die Beteiligungen an und die Geschäftsbeziehungen zu diesen Unternehmen werden im Konzernabschluss des Investors grundsätzlich nach der Equitymethode bilanziert. Der Terminus „assoziiertes Unternehmen“ wird insbesondere von den International Financial Reporting Standards (IAS 28), den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (§ 311 HGB) und dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (§ 263 UGB[1]) verwendet.

  1. § 263 UGB

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